Digitale Identität im Onboarding: Was eIDAS 2.0 und die EUDI Wallet für AML und KYC bedeuten können

Warum digitale Identität für das Onboarding relevanter wird

Im Kunden-Onboarding treffen Unternehmen noch immer häufig auf Medienbrüche: Ausweisdokumente werden hochgeladen, Stammdaten manuell abgeglichen und nationale Verfahren müssen zusammengeführt werden. Das ist vor allem dann aufwendig, wenn Geschäftsmodelle grenzüberschreitend angelegt sind und Identitätsnachweise nicht in einheitlicher Form vorliegen. Vor diesem Hintergrund rückt die europäische Regulierung digitaler Identitäten stärker in den Blick.

Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung schafft seit 2014 einen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der EU. Mit Regulation (EU) 2024/1183, die in diesem Zusammenhang als eIDAS 2.0 bezeichnet wird, soll nach den vorliegenden Informationen ein einheitlicherer europäischer Rahmen für digitale Identität entstehen. Für Unternehmen mit AML- und KYC-Pflichten ist dabei vor allem interessant, wie Identitätsdaten künftig bereitgestellt, geprüft und in Onboarding-Prozesse eingebunden werden können.

Von nationalen Lösungen zu einem europäischen Identitätsrahmen

Das bisherige digitale Identitätsumfeld in der EU wird häufig als fragmentiert beschrieben. Für Unternehmen, die Kundinnen und Kunden aus mehreren Mitgliedstaaten aufnehmen oder Identitäten über Grenzen hinweg bewerten, ist das ein praktisches Problem. Unterschiedliche technische und organisatorische Lösungen erschweren standardisierte Prozesse und können dazu führen, dass dieselben Informationen mehrfach erhoben werden.

Nach aktuellem Informationsstand soll eIDAS 2.0 hier einen gemeinsamen technischen und regulatorischen Rahmen setzen. Der Ansatz ist nicht nur auf Behördenanwendungen beschränkt. Vorgesehen ist, dass jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine zertifizierte EUDI Wallet für Bürger, Einwohner und Unternehmen bereitstellt. Damit würde eine standardisierte digitale Identitätslösung entstehen, die EU-weit nutzbar sein soll.

Was die EUDI Wallet leisten soll

Die European Digital Identity Wallet, kurz EUDI Wallet, wird als staatlich unterstützte digitale Wallet-App beschrieben. Darin sollen verifizierte Identitätsattribute gespeichert und selektiv weitergegeben werden können. Entscheidend ist nicht allein die Speicherung, sondern auch die kontrollierte Übermittlung einzelner Informationen an eine vertrauende Stelle.

Nach den vorliegenden Informationen sollen Nutzer jeweils nur diejenigen Angaben teilen können, die für einen konkreten Zweck erforderlich sind. Als mögliche Attribute werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Führerschein, berufliche Qualifikation und eine Verknüpfung zu einem Bankkonto genannt. Für Unternehmen kann das hilfreich sein, weil Identitätsdaten dadurch strukturierter und standardisierter vorliegen könnten als bei einer rein dokumentenbasierten Erhebung.

Hinzu kommt der Anspruch auf Interoperabilität. Nationale Wallet-Lösungen sollen einer gemeinsamen technischen Spezifikation folgen, damit sie EU-weit eingesetzt werden können. Für grenzüberschreitende Prozesse ist das relevant, weil ein fachlich vergleichbarer Anwendungsfall nicht von unterschiedlichen nationalen Formaten abhängen soll.

Bedeutung für AML- und KYC-Onboarding

Für das Onboarding im Rahmen der Customer Due Diligence kann die EUDI Wallet nach den vorliegenden Informationen die Identifizierung unterstützen. Wenn Identitätsattribute in verifizierter Form aus einer Wallet bereitgestellt werden, kann das die Erhebung von Stammdaten und die Prüfung von Dokumenten strukturieren. Ein möglicher Anwendungsfall wäre ein Neukunde, der verifizierte Identitätsattribute über die Wallet an ein Institut übermittelt, statt einen Ausweis hochzuladen und manuell prüfen zu lassen.

Wichtig bleibt die Abgrenzung: Die EUDI Wallet ersetzt bestehende risikobasierte AML-Kontrollen nicht. Nach den vorliegenden Informationen bleiben institutsseitige Prüfungen weiterhin erforderlich, insbesondere Sanktionsscreening und PEP-Prüfung. Das Onboarding bleibt damit zweistufig: Die Identifizierung kann durch digitale, verifizierte Attribute unterstützt werden, während die eigentlichen Kontrollschritte zur Risikoabwehr weiterhin beim Institut liegen.

Diese Trennung ist für die Praxis zentral. Digitale Identität kann Herkunft und Qualität von Identitätsdaten verbessern, sagt aber nichts darüber aus, ob eine Person auf einer Sanktionsliste steht oder als politisch exponiert einzustufen ist. Für AML-Prozesse bleiben diese Prüfungen eigenständige Kontrollschritte.

Regulatorische Einordnung mit Augenmaß

Nach der vorliegenden regulatorischen Einordnung wird Regulation (EU) 2024/1183 als Grundlage für den europäischen Digital-Identity-Rahmen beschrieben. Zudem wird in den bereitgestellten Informationen dargestellt, dass die überarbeitete EU-AML-Regulierung Qualified Electronic Attestations of Attributes und die EUDI Wallet als mögliche Instrumente für die Customer Due Diligence anerkennen soll. Das ist jedoch als Entwicklung im regulatorischen Umfeld zu verstehen und nicht als bereits unabhängig bestätigte, abschließend feststehende Rechtsfolge.

Ebenso wird in den vorliegenden Angaben erwähnt, dass verpflichtete Finanzinstitute die EUDI Wallet für das Onboarding akzeptieren sollen, sobald bestimmte Fristen gelten. Als genannter Zeitpunkt wird dabei Ende 2026 für die Bereitstellung mindestens einer zertifizierten EUDI Wallet durch alle EU-Mitgliedstaaten sowie Ende 2027 für die vorgesehene Akzeptanz durch verpflichtete Sektoren, einschließlich Banken, genannt. Da diese Angaben als erwartete Entwicklung formuliert sind, sollten sie derzeit nicht als gesicherte verbindliche Frist gelesen werden.

Auswirkungen auf Datenqualität und Prozessgestaltung

Für Compliance- und Onboarding-Teams ist neben der regulatorischen Seite auch die Datenqualität relevant. Wenn Identitätsattribute verifiziert, selektiv übermittelt und nach einer gemeinsamen technischen Spezifikation verarbeitet werden, kann das die Vergleichbarkeit von Daten erhöhen. Gerade in Umgebungen, in denen Informationen heute noch aus Dokumenten, Formularen und Einzelprüfungen zusammengeführt werden, ist das ein praktischer Vorteil.

Auch aus Sicht der Prozessgestaltung ist eine Entlastung denkbar: Nach den vorliegenden Informationen soll die EUDI Wallet dazu beitragen, Identifizierungsabläufe zu strukturieren und manuelle Arbeitsschritte zu reduzieren. Für Unternehmen kann das bedeuten, dass sich Teile des Onboardings standardisieren lassen. Die fachliche Verantwortung für die Risikoprüfung bleibt davon unberührt.

Ein neutraler Praxisfall verdeutlicht das Prinzip: Ein Unternehmen mit europäischem Kundenstamm könnte bei neuen Registrierungen standardisierte Identitätsattribute aus einer Wallet entgegennehmen. Die Identifizierung würde dadurch klarer und einheitlicher. Anschließend muss jedoch weiterhin geprüft werden, ob zusätzliche AML-relevante Risiken bestehen, die sich nicht aus den Identitätsdaten selbst ergeben.

Was Unternehmen jetzt fachlich mitdenken sollten

Auch wenn sich viele Details erst im Verlauf der Umsetzung konkretisieren, zeigt die Richtung bereits heute klar auf digitale Identitätsnachweise als Baustein im KYC-Onboarding. Unternehmen, die mit Identifizierung, Screening und Dokumentation arbeiten, sollten daher die Schnittstelle zwischen Wallet-basierten Identitätsdaten und bestehenden Kontrollprozessen im Blick behalten.

  • Identitätsdaten könnten künftig standardisiert und verifiziert bereitgestellt werden.
  • Die selektive Datenweitergabe kann die Menge der manuell zu prüfenden Informationen verändern.
  • Die institutsseitige Verantwortung für AML-Kontrollen bleibt bestehen.
  • Sanktionsscreening und PEP-Prüfung werden weiterhin als separate Prüfschritte dargestellt.
  • Für grenzüberschreitende Prozesse gewinnt Interoperabilität an Bedeutung.

Einordnung für Compliance-Teams

Für Compliance-Verantwortliche liegt der Kernpunkt nicht darin, ob Identitätsdaten digital oder papierbasiert vorliegen, sondern wie verlässlich sie für das Onboarding nutzbar sind und welche Prüfungen zusätzlich erforderlich bleiben. eIDAS 2.0 und die EUDI Wallet könnten hier einen einheitlicheren Rahmen schaffen. Für AML und KYC bedeutet das jedoch keine Entlastung von den inhaltlichen Kontrollpflichten, sondern vor allem eine Veränderung der Datenquelle und des Prozessdesigns.

Wer Onboarding-Prozesse, Datenmodell und Screening-Logik auf digitale Identitätsnachweise abstimmt, kann die kommenden regulatorischen Entwicklungen besser einordnen. Entscheidend bleibt dabei die saubere Trennung zwischen Identifizierung, Risikobewertung und Screening.

TL Compliance Suite im Kontext digitaler Identitätsprozesse

Wo Sanktionslistenprüfung, PEP-Screening und nachvollziehbare Dokumentation in bestehende Onboarding-Prozesse eingebettet werden sollen, kann eine Compliance-Suite wie die TL Compliance Suite fachlich anschlussfähig sein. Verifizierte Produktmerkmale sind unter anderem Sanktionslistenprüfung, PEP-Screening, intelligentes beziehungsweise fehlertolerantes Matching, Audit-Trail, zentrale und revisionssichere Dokumentation, Automatisierung von Compliance-Prozessen sowie die Integration in bestehende Systemlandschaften. Der konkrete Nutzen hängt vom jeweiligen Einsatzszenario ab.

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