Wie Buchhaltungsfirmen AML‑Screening‑Software für die Praxis bewerten sollten

Wie Buchhaltungsfirmen AML‑Screening‑Software für die Praxis bewerten sollten

Einleitung: Warum die Softwareauswahl betriebsrelevant ist

Nach der vorliegenden regulatorischen Einordnung rücken mit den erweiterten Anforderungen an Buchhaltungsfirmen auch die praktischen Aspekte von Kundenprüfungen stärker in den Fokus. Für Praxisverantwortliche bedeutet das: Bei der Auswahl einer Screening‑Lösung zählt weniger eine möglichst lange Feature‑Liste als vielmehr die Passung zur Arbeitsweise der Kanzlei, die Fähigkeit, Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren, und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Regulatorische Einordnung und Praxisimplikationen

Nach der vorliegenden regulatorischen Einordnung gelten für Buchhaltungsfirmen, die designated services erbringen, seit dem 1. Juli 2026 verschärfte Vorgaben. Zu den designated services gehören unter anderem Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen oder Trusts sowie die Verwaltung von Kundengeldern in diesem Zusammenhang. Erforderlich ist nach den vorliegenden Angaben eine Registrierung bei AUSTRAC und die Benennung einer Compliance‑Verantwortlichen bzw. eines Compliance‑Verantwortlichen.

Wesentlich für die tägliche Praxis ist außerdem die Dokumentationspflicht: AUSTRAC verlangt nach der vorliegenden regulatorischen Einordnung Aufzeichnungen über Screening‑Prüfungen für mindestens sieben Jahre. Das hat direkten Einfluss auf die Auswahl von Software: Revisionssicherheit und einfache Archivierung sind demnach keine reinen Komfortmerkmale, sondern Bestandteile der Compliance‑anforderungen.

Kernanforderungen an AML‑Screening‑Software

  • Identitätsprüfung und Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter: Die Lösung sollte Identitätsprüfungen unterstützen und die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter besonders bei Gründungs‑ und Treuhandmandaten ermöglichen.
  • Sanktions‑, PEP‑ und Medienabgleich: Screening‑Funktionen gegen Sanktionslisten, PEP‑Datenbanken und negative Medienquellen sind erforderlich.
  • Einheitliche Ergebnisse: Praktisch vorteilhaft sind Lösungen, die Ergebnisse für Sanktionen, PEP und adverse Medien in einer einzigen Suche oder einem zusammengefassten Bericht liefern, damit mehrere separate Produkte oder Logins vermieden werden können.
  • Automatisierung im Workflow: Bei Gründungs‑ und Treuhand‑Aufträgen sollte das Screening wirtschaftlich Berechtigter im laufenden Prozess möglich sein, ohne einen zusätzlichen manuellen Zwischenschritt zu erzwingen.
  • Treffer‑Review und Dokumentation: Ein klarer Workflow für die Überprüfung von Treffern sowie die Möglichkeit, Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren, ist notwendig.
  • Nachprüfbarkeit und Archivierung: Screening‑Durchläufe sollten schnell, prüfbar und so dokumentiert sein, dass die Aufbewahrungsanforderung von sieben Jahren erfüllt werden kann.

Preisstruktur und Nutzungsmuster: Was zur Praxis passt

Viele Buchhaltungspraktiken erbringen designated services nur gelegentlich; in diesen Fällen sind Screening‑Prüfungen meist an einzelne Engagements gebunden. Nach der vorliegenden Einschätzung (in der zugrunde liegenden Quellenlage als Einschätzung gekennzeichnet) passt für Praxen mit sporadischen Prüfungen häufig ein PAYG‑(Pay‑per‑Check)‑Preismodell besser zur tatsächlichen Nutzung als ein dauerhaftes Abonnement. Für Praxen mit einem hohen und konstanten Volumen an designated‑service‑Engagements kann ein Abonnement dagegen wirtschaftlicher sein.

Zur Verdeutlichung zwei Praxisbeispiele aus der Quellenlage: Eine Kanzlei, die überwiegend Steuer‑ und Buchhaltungsmandate betreut, jedoch nur vereinzelt Firmengründungen durchführt, profitiert eher von Pay‑per‑Check‑Tarifen. Dagegen könnte eine Praxis mit kontinuierlich hohem Volumen an Trust‑Verwaltungen durch ein Abonnement kosteneffizienter arbeiten.

Wesentlich bleibt, dass die Preisgestaltung sich an der Anzahl tatsächlich durchgeführter Prüfungen orientieren sollte und nicht pauschal an der Gesamtzahl der Mandanten. Nur so lassen sich Kosten mit dem realen Prüfbedarf in Einklang bringen.

Häufige Fehlentscheidungen bei der Softwarewahl

  • Screening nach der gesamten Kundenbasis statt nach designated services: Software wird oft auf Grundlage der gesamten Mandantenliste lizenziert, obwohl Prüfpflichten nur für spezifische Engagements bestehen.
  • Matches als finale Entscheidungen betrachten: Treffer aus Listenabgleichen sind Indikatoren, nicht automatisch abschließende Bewertungen – ein strukturierter Review‑Prozess ist erforderlich.
  • Screening als alleiniges Kontrollinstrument überschätzen: Screening ist ein zentraler Schritt, ersetzt jedoch nicht ein vollständiges AML/CTF‑Programm mit Risikoanalyse, Richtlinien, Schulungen und Meldeprozessen.
  • Auswahl primär nach Preis: Die günstigste Lösung ist nicht zwangsläufig passend, wenn Funktionen zur Dokumentation, UBO‑Ermittlung oder zur Integration in bestehende Workflows fehlen.

Praktische Konsequenzen für Buchhaltungsfirmen

Bei der Bewertung von Anbietern sollten Praxen systematisch prüfen, ob eine Lösung die oben genannten Anforderungen erfüllt und zugleich zur Betriebswirklichkeit passt. Entscheidende Prüf‑punkte sind unter anderem:

  • Integration in den Prozessablauf: Ermöglicht die Lösung Screening während eines Gründungsauftrags ohne zusätzlichen manuellen Schritt?
  • Dokumentationsfähigkeit: Lassen sich Treffer, Review‑Entscheidungen und Berichte revisionssicher und zentral speichern und über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist reproduzieren?
  • Preisstruktur: Entspricht das Lizenzmodell dem erwarteten Prüfvolumen (PAYG vs. Abonnement)?
  • Datenqualität: Sind die eingebundenen Datenquellen aktuell genug, um unnötige False‑Positives zu reduzieren?

Ein kurzer Praxistest mit typischen Engagements (etwa einer Firmengründung mit mehreren wirtschaftlich Berechtigten) hilft, die Praxistauglichkeit und den Workflow zu beurteilen, bevor größere Umstellungen vorgenommen werden.

Die Rolle manueller Prüfungen

Manuelle Screening‑Prüfungen bleiben möglich, sind bei steigendem Volumen jedoch zeitintensiv und schwieriger nachvollziehbar. Automatisierte oder teilautomatisierte Lösungen gewinnen daher an Bedeutung, sofern sie die erforderliche Dokumentation und Nachprüfbarkeit sicherstellen.

Hinweis zur TL Compliance Suite

Nach den vorliegenden Produktangaben bietet die TL Compliance Suite Funktionen wie Sanktionslistenprüfung, PEP‑Screening, intelligentes/fehlertolerantes Matching sowie einen Audit‑Trail mit revisionssicherer, zentraler Dokumentation. Ebenfalls genannt werden Automatisierungsmöglichkeiten für Compliance‑Prozesse und Integrationsoptionen in bestehende Systemlandschaften. Diese Merkmale lassen die Lösung fachlich relevant erscheinen; ob sie sich für eine konkrete Praxis eignet, ist anhand der zuvor beschriebenen Kriterien und eines Praxis‑Tests zu prüfen. Die Darstellung beruht ausschließlich auf den vorliegenden Produktangaben und stellt keine unabhängige Produktbewertung dar.

Fazit

Die Wahl der passenden AML‑Screening‑Software ist für Buchhaltungsfirmen, die designated services anbieten, eine Compliance‑ und Betriebsentscheidung. Maßgeblich sind die funktionale Eignung für Identitäts‑ und UBO‑Prüfungen, integrierte Sanktions‑/PEP‑/Medienabgleiche, nachvollziehbare revisionssichere Dokumentation sowie eine Preisstruktur, die zum Nutzungsprofil passt. Angesichts der regulatorischen Vorgaben zu Registrierung, Compliance‑Verantwortlichen und Aufbewahrungspflichten sollten Praxen die Softwareauswahl dokumentieren und eng mit internen Prozessen abstimmen.