Pre‑Commencement‑Kunden unter Tranche 2: Wann erneute CDD‑Prüfungen erforderlich sind

Pre‑Commencement‑Kunden unter Tranche 2: Wann erneute CDD‑Prüfungen erforderlich sind

Einleitung: Warum diese Unterscheidung für Unternehmen relevant ist

Viele Unternehmen stehen vor der Frage, wie bestehende Mandate unter den Tranche‑2‑Regeln praktisch zu behandeln sind. Nach den vorliegenden Informationen ist entscheidend, ob einem Kunden vor dem 1. Juli 2026 eine designated service erbracht wurde. Ist dies der Fall, wird der Kunde als Pre‑Commencement‑Kunde eingeordnet und unterliegt weiterhin einer fortlaufenden, risikoorientierten Kunden‑Sorgfalt. Für Compliance‑Verantwortliche bedeutet das in der Praxis eine Verlagerung von umfassenden Nachholprüfungen hin zu kontinuierlichem Monitoring und ereignisgesteuerten, vollständigen CDD‑Nachprüfungen.

Was sind Pre‑Commencement‑Kunden?

Nach den vorliegenden Informationen gelten als Pre‑Commencement‑Kunden diejenigen Mandanten, denen vor dem genannten Stichtag eine designated service erbracht wurde. Diese Einordnung bezieht sich ausdrücklich auf Dienstleistungen, die unter die Definitionen von Tranche 2 fallen. Kunden, die vor dem Stichtag nur nicht‑designated services erhalten haben, zählen demgegenüber nicht zu den Pre‑Commencement‑Kunden und sollten bei erstmaliger Erbringung einer designated service eine vollständige Initial‑CDD durchlaufen.

Fortlaufende Sorgfaltspflicht (Ongoing CDD)

Für Pre‑Commencement‑Kunden ist nach aktuellem Informationsstand weiterhin eine fortlaufende CDD anzulegen. Zu den typischen Elementen einer solchen laufenden Sorgfalt gehören:

  • Monitoring auf ungewöhnliche Transaktionen und Verhaltensmuster,
  • regelmässige Prüfung und Aktualisierung der KYC‑Daten,
  • Beobachtung von Änderungen in der Geschäftsbeziehung, die das Risiko auf mittel oder hoch erhöhen könnten.

Ergänzend ist ein kontinuierliches Screening gegen Sanktions‑ und PEP‑Listen sowie gegebenenfalls gegen negative Medien‑Quellen angezeigt, weil sich Listen und Indikatoren ändern können und so neue Risiken auch in etablierten Beziehungen entstehen.

Auslöseereignisse für die vollständige Erst‑CDD

Eine vollständige Initial‑CDD ist für Pre‑Commencement‑Kunden nicht automatisch sofort erforderlich; nach den vorliegenden Informationen wird sie jedoch bei bestimmten Triggern notwendig. Dazu zählen insbesondere:

  • das Entstehen einer Meldepflicht für einen Verdachtsfall (suspicious matter reporting), und
  • eine signifikante Änderung in Art oder Zweck der Geschäftsbeziehung, die das Risiko für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Proliferationsfinanzierung auf mittel oder hoch anhebt.

Solche Ereignisse sind als Prüf‑ und Entscheidungsanlässe zu behandeln: Vor der Fortführung bestimmter Dienstleistungen ist dann die vollständige CDD vorzunehmen.

Beziehungstypen, Wiedereintritt und geschlossene Akten

Der Status der Geschäftsbeziehung beeinflusst die Behandlung: Nach den vorliegenden Angaben gelten abgeschlossene Fälle oder einmalige, beendete Mandate ohne fortbestehende Geschäftsbeziehung bei Rückkehr eines Kunden grundsätzlich als neue Beziehung; in diesen Fällen ist bei Wiederaufnahme eine Initial‑CDD durchzuführen. Bestehende, andauernde Beziehungen sind hingegen im Rahmen des Monitoring‑ und Trigger‑Konzepts weiterzuführen.

Praktischer Umsetzungsrahmen für Unternehmen

Als praxisorientierter Umsetzungsrahmen bieten sich nach aktuellem Informationsstand die folgenden Schritte an:

  • Erstellung eines Bestandsverzeichnisses aller Kundenbeziehungen zum Stichtag 1. Juli 2026 und Klassifizierung nach Beziehungsstatus (laufend, inaktiv, beendet),
  • risikobasierte Einstufung und Screening aller betroffenen Kunden (PEP, Sanktionslisten, adverse media),
  • Festlegung von Prüfpunkten und Monitoring‑Intervallen für laufende Beziehungen mit risikobasierter Priorisierung,
  • Implementierung von Prozessen, die bei neuen Aufträgen automatische Trigger‑Checks durchführen (z. B. Abgleich auf signifikante Änderungen im Geschäftsgegenstand),
  • Dokumentation aller Klassifizierungs‑ und Entscheidungsprozesse sowie Aufbewahrung der relevanten Unterlagen.

Zur Verdeutlichung des Begriffs „rollierende Überprüfung“: Damit ist eine periodische, risikogesteuerte Aktualisierung der Sorgfaltspflichten gemeint. Als praktisches Beispiel könnten Unternehmen festlegen, dass hoch riskierte Beziehungen häufiger überprüft werden als niedrig riskierte; die konkrete Ausgestaltung (Frequenz, Umfang) ist abhängig von der eigenen Risikostrategie und internen Vorgaben.

Hinweis zur Aufbewahrung: Nach aktuellem Informationsstand sollten Entscheidungen zur CDD und die zugehörigen Unterlagen für 7 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt werden.

Beispiel zur Veranschaulichung

Ein fiktives Beispiel zur Verdeutlichung: Eine Steuerberatungsgesellschaft betreut seit 2019 eine Unternehmensgruppe. Da die Beziehung fortbesteht, wird der Mandant als Pre‑Commencement‑Kunde angesehen. Verlangt die Gruppe nun eine grenzüberschreitende Umstrukturierung mit neuen ausländischen Anteilseignern, die das Risiko auf mittleres Niveau heben würde, ist nach den vorliegenden Informationen vor Fortführung der Leistung eine vollständige Initial‑CDD inklusive ergänzender Screening‑Massnahmen durchzuführen.

Datenqualität und Screening als Schlüsselfaktoren

Die Wirksamkeit der fortlaufenden CDD hängt maßgeblich von der Qualität und Aktualität der KYC‑Daten ab. Regelmässige Verifizierungen und strukturierte Aktualisierungsprozesse sind erforderlich, um Risikoänderungen rechtzeitig zu detektieren. Parallel dazu ist ein robustes Screening gegen aktuelle Sanktions‑ und PEP‑Listen wichtig, da neue Einträge bestehende Beziehungen plötzlich riskanter machen können.

Kurz zur regulatorischen Einordnung

Nach der vorliegenden regulatorischen Einordnung liefern die Tranche‑2‑Regelungen einen Rahmen dafür, wie bestehende Kundenbeziehungen zu behandeln sind: Pre‑Commencement‑Kunden sind zu identifizieren und laufend risikoorientiert zu überwachen; die Durchführung einer vollständigen Erst‑CDD ergibt sich situativ bei definierten Triggern wie Verdachtsmeldungen oder erheblichen Risikoänderungen. Nach den vorliegenden Informationen enthält die einschlägige Guidance Hinweise dazu, welche Aspekte der Geschäftsbeziehung (z. B. Dauer, jüngste Aktivität, Erwartung weiterer Leistungen) zu berücksichtigen sind.

Hinweis zur Systemunterstützung (TL Compliance Suite)

Zur operationalen Umsetzung können softwaregestützte Lösungen helfen, Monitoring, Screening und Dokumentation zu bündeln. Nach den vorliegenden Produktangaben kann die TL Compliance Suite unter anderem Sanktionslistenprüfungen und PEP‑Screenings durchführen, intelligentes/fehlertolerantes Matching unterstützen, zentrale und revisionssichere Dokumentation inklusive Audit‑Trail bereitstellen sowie Automatisierung von Compliance‑Prozessen und Integration in bestehende Systemlandschaften ermöglichen. Solche Funktionen können bei der Umsetzung triggerbasierter CDD‑Workflows und der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen hilfreich sein. Diese Produktbeschreibungen basieren auf den übermittelten Angaben und sind nicht als unabhängige Bewertung zu verstehen.

Fazit

Die Einordnung als Pre‑Commencement‑Kunde führt nach den vorliegenden Informationen zu einer Verschiebung hin zu kontinuierlichem, risikoorientiertem Monitoring mit klaren Auslöseereignissen für eine vollständige Erst‑CDD. Für die Praxis sind insbesondere eine systematische Bestandsaufnahme zum 1. Juli 2026, laufende Risikoüberwachung, regelmäßiges Screening und eine sorgfältige Dokumentation der Entscheidungen zentrale Elemente, um die Vorgaben handhabbar umzusetzen.